Vorschriften - Golden Tulip Międzyzdroje Residence

Vorschriften

Golden Tulip Międzyzdroje Residence
VORSCHRIFTEN

 

§ 1 Geltungsbereich der Regelungen

1. Die Regelungen gelten für alle Personen, die sich auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Residenz Golden Tulip Międzyzdroje (GTMR) in Międzyzdroje aufhalten.
2. Das Reglement legt die Grundregeln für die Leistungserbringung, die Verantwortlichkeiten der Gäste und GTMR sowie die Regeln für den Aufenthalt in GTMR fest.
3. Das Reglement ist an der Hauptrezeption, im Zimmer und auf der GTMR-Website miedzyzdrojegoldentulip.pl erhältlich.
4. Die Bestätigung der Reservierung, Vorauszahlung und/oder die Unterzeichnung der Anmeldekarte gilt als Anerkennung des Inhalts des Reglements.

 

§ 2 Einchecken

1. Das Zimmer wird tageweise vermietet. Der Hoteltag beginnt um 15:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr am nächsten Tag.
2. Es wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Tag vermietet ist, wenn der Gast das Abreisedatum nicht angegeben hat
3. Das Zimmer darf nicht übertragen oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, auch wenn der Zeitraum der Entgeltzahlung nicht abgelaufen ist.
4. Der Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts über den beim Check-in angegebenen Zeitraum ist an der Rezeption bis zum 10.00 Uhr am letzten Aufenthaltstag zu melden.
5. Verlängerung des Aufenthalts wird je nach Verfügbarkeit der Zimmer bestätigt.
6. Eine Verlängerung des Hoteltages am Abreisetag kostet 50 % des Grundpreises und ist bis 19.00 Uhr möglich.

 

§ 3 Leistungen

1. GTMR erbringt kostenlos folgende Leistungen:
a. Bereitstellung von Informationen zum Aufenthalt und zur Reise, sowie auch lokale touristische Informationen
b. Weckdienst,
c. Dienstleistungen zur Aufbewahrung von Wertsachen im Depot der Hauptrezeption,
d. Gepäckaufbewahrung für Gäste.
2. Fragen und Anmerkungen zum Aufenthalt im GTMR können Gäste direkt an die Hauptrezeption (Durchwahl 100) richten. Ein General Manager oder ein designierter Duty Manager steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

 

§ 4 Buchung und Anmeldung von Gästen im Haus

1. Für den Check-in des Gastes ist die Vorlage eines Personalausweises mit Foto an der Rezeption und die Unterzeichnung der Registrierungskarte notwendig. Die Personal Dokumente der Gäste werden nicht fotokopiert oder gescannt.
2. GTMR hat das Recht, eine Kreditkarte vor zu autorisieren oder eine Barkaution bis zur Höhe des fälligen Betrags für den gesamten Aufenthalt zu erheben.
3. Die Reservierung gilt als garantiert, nachdem die in der Buchungsbestätigung angegebene Vorauszahlung innerhalb der in der Buchungsbestätigung angegebenen Frist geleistet wurde.
4. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes erstattet GTMR das Entgelt für den angebrochenen Tag nicht.
5. GTMR hat das Recht den Check-in eines Gastes zu verweigern, wenn dieser bei einem früheren Aufenthalt grob gegen die Bestimmungen verstoßen hat.
6. GTMR kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der unter Einfluss von Alkohol, Drogen, verbalen oder körperlichen Aggressionen steht.

 

§ 5 Haftung von GTMR

1. GTMR ist nur für die im Deposit hinterlegten Gegenstände verantwortlich. Für andere Fälle, bei Verlust oder der Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzes.
2. GTMR behält sich das Recht vor, die Hinterlegung von Wertgegenständen, erheblichen Geldbeträgen, sicherheitsgefährdenden Gegenständen und großen Gegenständen, die nicht hinterlegt werden können, abzulehnen.
3. GTMR haftet nicht für Beschädigung und Verlust eines Autos oder sonstigen Fahrzeugs des Gastes, das auf dem Parkplatz von GTMR abgestellt wurde, oder für Gegenstände, die auf dem Parkplatz des Gastes abgestellt wurden.

 

§ 6 Verantwortung der Gäste

1. Kinder unter 12 Jahren sollten ständig von ihren Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten betreut werden. Erziehungsberechtigte haften finanziell für Schäden, die durch Handlungen von Kindern entstehen.
2. Das Verhalten von Gästen sollte die Seelenruhe anderer Gäste nicht stören. Bei einem Verstoß gegen diese Regel kann GTMR die Erbringung weiterer Dienstleistungen für eine bestimmte Person verweigern.
3. Schäden, die in GTMR verursacht wurden, sind unverzüglich der Rezeption zu melden (Tel. 100).
4. Der Gast trägt die volle finanzielle Verantwortung für Schäden oder Zerstörungen an den Einrichtungen und technischen Geräten von GTMR, die durch sein Verschulden oder durch das Verschulden der ihn besuchenden Personen verursacht werden. GTMR hat das Recht, die Kreditkarte des Gastes auch nach seiner Abreise mit allfälligen Schäden zu belasten. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Gast infolge von Vandalismus oder Nichtbeachtung des Rauchverbots einen Feueralarm auslöst.

 

§ 7 Zimmer

1. Gäste haben Anspruch auf zwei kostenlose Flaschen Mineralwasser am Anreisetag
2. Die Lagerung von Gefahrstoffen z.B. Waffen, Munition, brennbare Materialien, Sprengstoffe oder Reizstoffe ist im Zimmer sowohl wie auch in anderen Räumlichkeiten verboten.
3. Die Küche im Zimmer ist mit folgenden Haushaltsgeräten ausgestattet:
1. Heizplatte,
2. Mikrowellenherd,
3. ein Kühlschrank
4. eine Spülmaschine
5. Wasserkocher.
Zu ihrer eigenen Sicherheit sind die Gäste verpflichtet, die Bedienungsanleitungen der Geräte auf der Arbeitsplatte zu lesen.
4. Zur Kleinküchenausstattung gehören außerdem:
1. Geschirrset für 4 Personen (Tassen, Tassen, große Teller, kleine Teller, Untersetzer für Tassen, Schüsseln, Gläser für Kaltgetränke)
2. Besteck – ein Set für 4 Personen
3. Kochtöpfe -3 Stk.
4. Bratpfanne – 1 Stk.
5. Schüssel, Brotmesser, Löffel
Wenn Sie weiteres Geschirr benötigen, wenden Sie sich bitte an die Rezeption (Durchwahl 100). Zusätzliche Utensilien können gegen Aufpreis gemietet werden.
5. Aus Brandschutzgründen ist es verboten, fremde Geräte im Raum zu verwenden, die keine Raumausstattung sind, mit Ausnahme von Ladegeräten und Netzteilen für elektronische Geräte.
6. Jegliche Änderung der Anordnung von Möbeln oder anderer Raumausstattung, bitte mit dem Personal abstimmen.
7. Es ist nicht gestattet, Gegenstände, die zur Ausstattung der Apartments gehören, außerhalb des GTMR-Bereichs mitzunehmen. Es besteht die Möglichkeit, bestimmte Ausrüstungsgegenstände einzukaufen. Information an der Rezeption (DW 100)
8. Nicht angemeldete Personen dürfen sich von 7.00 bis 22.00 Uhr als Gäste im Zimmer aufhalten.
9. Die Anwesenheit von Personen, die nach 22.00 Uhr nicht eingecheckt sind, bedeutet die Zustimmung der im Zimmer angemeldeten Person, diese Personen gegen Gebühr einzuchecken. Der Check-in jeder Person erfolgt gemäß der aktuellen Preisliste, die an der Rezeption erhältlich ist.
10. Bei jedem Verlassen des Zimmers sollte der Gast überprüfen, ob die Tür abgeschlossen ist. Bei Verlust der Zimmerkarte stellt die Rezeption anhand einer Aufenthaltskarte und eines Ausweises ein Duplikat für das Zimmer aus.

 

§ 8 Zurückgelassene Sachen

1. In GTMR belassene Gegenstände werden auf Kosten des Gastes an die von ihm angegebene Adresse zurückgesandt.
2. In Ermangelung einer Anweisung bewahrt GTMR die zurückgelassenen Gegenstände 1 Monat lang auf und liefert sie dann an das Bezirksamt in Kamień Pomorski. Belassene Lebensmittel werden nach 24 Stunden entsorgt.

 

§ 9 Beschwerden

1. Der Gast hat das Recht, bei Feststellung von Mängeln der Qualität der erbrachten Leistungen Reklamationen einzureichen. Die Reklamation sollte unverzüglich nach Feststellung der Mängel eingereicht werden.
2. Alle schriftlichen Reklamationen werden von der Rezeption entgegengenommen.
3. Die Reklamation wird sofort nach Eingang bei GTMR geprüft, im Falle von Streitigkeiten gilt das Bürgerliche Gesetz.

 

§ 10 Zusätzliche Bestimmungen

1. Das Rauchen ist in der gesamten Anlage (auch auf den Balkonen und Terrassen) verboten, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen. Das Verbot gilt auch für elektronische Zigaretten. Wenn im Zimmer geraucht wird, wird dem Konto der registrierten Person eine Gebühr von PLN 500 für die Reinigung und Belüftung des Zimmers sowie das Waschen von Möbeln und Teppichen hinzugefügt.
2. GTMR steht auch für Haustiere zur Verfügung – Aufenthalt gemäß den Bestimmungen in ausgewählten Zimmern und gegen Aufpreis. Die Anzahl der Zimmer ist begrenzt und Vorreservierung ist notwendig. Haustiere, die nicht im Voraus gemeldet wurden und für die die Reservierung in speziellen Zimmern nicht bestätigt wurde, dürfen nicht auf dem Gelände von GTMR übernachten.
3. Alle durch Tiere verursachten Schäden am Eigentum von GTMR oder am Eigentum anderer Gäste werden von der GTMR-Geschäftsführung begutachtet und den Eigentümern in Rechnung gestellt.
4. Wenn Sie die Rezeption nicht darüber informieren, dass ein Tier im Zimmer ist, werden Ihnen 300 PLN berechnet.
5. In GTMR ist der Haus-zu-Haus-Verkauf verboten.

 

§ 11 Informationen zu Personen Datenschutz

1. Der Verwalter Ihrer personenbezogenen Daten der Gäste ist Polski Holding Hotelowy Sp. z o.o., 02-148 Warschau, Polen, ul. Komitetu Obrony Robotników 39G.
2. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes erfolgt aufgrund eines zwischen dem Gast und GTMR geschlossenen Vertrages über die Erbringung von Hotelleistungen. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erbringung von Hotelleistungen oder ähnlichen Leistungen, die GTMR auf Wunsch des Gastes erbringt. Darüber hinaus können personenbezogene Daten des Gastes durch Videoüberwachung in den Räumlichkeiten von GTMR verarbeitet werden. Der Zweck der Videoüberwachung besteht darin, die Sicherheit des Gastes und anderer Personen, die sich auf dem Gelände von GTMR oder in dessen Nähe aufhalten, zu schützen.
1. Wenn der Gast personenbezogene Daten über Präferenzen in Bezug auf den Aufenthalt oder die erbrachten Dienstleistungen zur Verfügung stellt, kann GTMR diese personenbezogenen Daten verarbeiten, um die Qualität der von GTMR erbrachten Dienstleistungen zu verbessern oder den Komfort des Gastes zu gewährleisten oder zusätzliche Dienstleistungen für den Gast bereitzustellen, einschließlich die Zufriedenheit des Gastes nur in Bezug auf die schrittweise Verbesserung der von GTMR erbrachten Dienstleistungen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu den oben genannten Zwecken ist das berechtigte Interesse der Einrichtung (Art. 6 Abs. 1, f) DSGVO).
3. GTMR weist darauf hin, dass die Bereitstellung von personenbezogenen Daten, soweit dies zur Identifizierung des Gastes erforderlich ist, vertraglich und gesetzlich vorgeschrieben ist (bei der Dokumentation eines Verkaufs an den Gast mit Mehrwertsteuerrechnung). Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten macht den Abschluss eines Vertrages mit GTMR sowie die Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung unmöglich.
4. GTMR weist darauf hin, dass jeder Gast das Recht hat, auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen und diese zu berichtigen und zu aktualisieren, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten hat, wenn hierfür gesetzliche Gründe vorliegen.
5. GTMR weist darauf hin, dass die personenbezogenen Daten des Gastes für die gesamte Dauer der Erbringung der Hotelleistung für den Gast sowie für die Verjährung möglicher Ansprüche, einschließlich Steuer- und Zivilansprüche, aufbewahrt werden. Personenbezogene Daten, die durch Videoüberwachung verarbeitet werden, werden für die Dauer von 14 Tagen gespeichert.
6. Die personenbezogenen Daten des Gastes unterliegen keiner automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling.
7. GTMR weist darauf hin, dass die personenbezogenen Daten des Gastes nur auf Grundlage des geltenden Rechts zur Verfügung gestellt werden dürfen.
8. GTMR informiert über das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten einzureichen, d. h. beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten in Warschau, Polen ul. Stawki 2.
9. Um Ihre Rechte und andere Angelegenheiten bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch GTMR auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte unter der folgenden E-Mail-Adresse: iodo@phh.pl

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